Störfallverordnung

  1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs:

    KS-Recycling GmbH & Co. KG
    Raiffeisenstraße 38
    47665 Sonsbeck

    Geschäftsführung:
    Guido Schmidt,
    Bernd Dorlöchter,

  2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt, und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde:

    Der Betriebsbereich der KS-Recycling GmbH & Co. KG unterliegt der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der unteren Klasse. Es sind die Grundpflichten der Störfall-Verordnung einzuhalten.

    Der Betriebsbereich wurde der Bezirksregierung Düsseldorf, Abteilung Abfallwirtschaft, Dezernat 52, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, als die für den für den anlagenbezogenen Umweltschutz zuständigen Behörde nach § 7 der 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (12. BImSchV – Störfall-Verordnung) angezeigt.

  3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich:

    Die KS-Recycling GmbH & Co. KG ist ein mittelständiges Unternehmen für die Entsorgung und Wiederverwertung von Sonderabfällen aus Handwerk und Industrie, insbesondere Altöle und Altölemulsionen, Schmierstoffe und Lösemittel, kontaminierte Abwässer sowie feste Abfälle, wie fett- und ölhaltige Betriebsmittel.

    Am Standort auf der Raiffeisenstraße 38 in Sonsbeck werden stoffliche und energetische Abfälle durch spezialisierte Verfahren aufbereitet. Dazu werden mechanische, chemische und insbesondere thermische Trennverfahren eingesetzt. Feststoffhaltige Gemische, wie z.B. Sandfanginhalte und Ölschlämme können zunächst in der Dekanteranlage mechanisch aufgetrennt werden. Flüssige Abfälle in Form von Emulsionen können innerhalb einer Spaltanlage in Altöl und Wasser separiert und nachfolgend durch Abwassertotalverdampfung aufbereitet werden. Schließlich findet in den Destillationsanlagen der eigentliche Recyclingprozess der Altöle und Lösemittel statt. Hier werden die flüssigen Bestandteile in Abhängigkeit ihrer Siedepunkte/-bereiche thermisch getrennt und gereinigt.

  4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten:

    Den Hauptbestandteil gefährlicher Stoffe am Standort in Sonsbeck nehmen Erdölerzeugnisse (Nr. 2.3 gemäß Stoffliste Anhang I StörfallV) ein. Diese sind umweltgefährlich und können weiter in Schweröle (Nr. 2.3.4, z.B. Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis), Kerosine (Nr. 2.3.2, z.B. Altölbestandteile mit einem Flammpunkt größer als 55°C) und Gasöle (Nr. 2.3.3, z.B. Heizöl) unterschieden werden. Neben der Gefahr der Gewässergefährdung, kann für den Fall der Kerosine noch die Gefahr der Entzündbarkeit angefügt werden. Entsprechend sind Rauchen und offenes Feuer in der Umgebung zu unterlassen.

    Zusätzlich zu den Erdölerzeugnissen als solches, werden ölverschmutzte Betriebsmittel verwertet. Auch diese werden als gewässergefährdend eingestuft.

    Weiterhin werden entzündbare und gewässergefährdende Lösemittel gelagert und verarbeitet, wie z. B. Altlacke, Farben oder gebrauchte Lösemittel.

    Airbags und Gurtstraffer, die im Betriebsbereich gelagert werden, können geringe Netto-Restmengen (50 kg) explosiver Stoffe gemäß Nr. 1.4 der Stoffliste Anhang I StörfallV enthalten.

    Durch die Zwischenlagerung und Verwertung der vorgenannten Stoffe sowie von Batterien, Leuchtstoffröhren, ölhaltigen Schlämmen aus Sandfangrückständen, ölhaltiger Bleicherde und verschiedenen Betriebsmittel, wie z.B. Wärmeträgeröle, werden gewässergefährdende Stoffe gehandhabt.

    Die angelieferten Abfälle und Altöle können in seltenen Fällen mit toxischen Stoffen (Nr. 1.1.1, Stoffliste Anhang I StörfallV) verunreinigt sein.

  5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind:

    Sollten trotz aller Sicherheitsmaßnahmen wassergefährdende Stoffe in die Bodeneinläufe der Hofflächen gelangen, organisiert die Betriebsleitung oder deren Stellvertreter umgehend die geeigneten Gegenmaßnahmen. Zuständige Behörden werden informiert.
    Im Brandfall erfolgt umgehend eine Alarmierung der öffentlichen Feuerwehr. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und Brandgase durch ungünstige Windsituation innerhalb der Nachbarschaft wahrnehmbar sein, ist es angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen.

    Bei großen Schadensereignissen (Katastrophe) werden Anwohner durch einen auf- und abschwellenden Heulton gewarnt (Dauer: 1 min).
    Verhaltenshinweise:

    1. Ruhe bewahren
    2. Gebäude/Wohnung aufsuchen
    3. Türen und Fenster schließen
    4. Radio einschalten => Radio K.W. (Frequenz 107.6)
    5. (für einen möglichen Stromausfall wird empfohlen, ein Rundfunkgerät vorzuhalten, das für Batteriebetrieb geeignet ist, Wichtig: Reservebatterien vorhalten)
    6. Informationen beachten
    7. Nachbarn im Haus informieren
    8. Informationen zum Schadensgeschehen unter Tel.: 0800-120 4000 oder www.kreis-wesel.de
  6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können:

    Die letzte Vor-Ort-Besichtigung (Behördeninspektion) des Betriebsbereichs erfolgt durch die zuständige Behörde am 17./18.11.2016.
    Ausführliche Auskünfte bzgl. Inspektionen oder Überwachungsplan können bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingeholt werden.

  7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können:

    Weitere Informationen können bei der Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf) eingeholt werden.
    Zuständige Ansprechstellen im Betriebsbereich sind die Geschäftsleitung (Guido Schmidt, Tel.: 02838/9150-18) sowie Bernd Dorlöchter (Tel.: 02838/9150-12).